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Können auch chemische Erzeugnisse eingesetzt werden, die im freien Handel, z. B. einem Baumarkt erworben wurden?
Ja, allerdings muss dafür vor dem Einsatz ein Sicherheitsdatenblatt beim Lieferanten angefordert und eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Grund: Der gewerbliche Einsatz von chemischen Produkten aus dem freien Handel unterliegt genauso der Gefahrstoffverordnung.