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Gefahrstoffverordnung 2010

Immer noch gültig: GefStoffV 2010

Unglaublich, aber die am 01.12.2010 in Kraft getretene letzte Neufassung der Gefahrstoffverordnung wurde mit Beschluss des Bundesrats am 21.07.2021 erneut revidiert und das, ohne die seit Langem erwarteten Ergänzungen zum Thema Asbest und zum Risikobasierten Maßnahmen-konzept einzuarbeiten. Am 27.07.2021 wurde der Beschluss im BGBl. I Nr. 48, Seite 3115, veröffentlicht und tritt am 01.10.2021 in Kraft.

Mit dieser Revision wird der Regelungsinhalt der Gefahrstoffverordnung erweitert. Im Anschluss an den § 15 wird der Abschnitt 4a "Anforderungen an die Verwendung von Biozid-Produkten einschließlich der Begasung sowie an Begasung mit Pflanzenschutzmitteln" mit den §§ 15a bis 15h eingefügt. Der bisherige Anhang III ("Schädlingsbelämpfung") entfällt und Anhang IV (ehemals "Begasung") wird als "Biozid-Produkte und Begasung mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln" neugefasst.

Der Abschnitt 7 erhält nicht nur mit "Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften" eine sachgerechtere Überschrift, sondern auch einige Streichungen und Ergänzungen.

Wichtig für die Sicherheitsfachkraft und deshalb nicht übersehen werden sollte, dass der § 19a "Anerkennung ausländischer Qualifikationen" eingefügt worden ist, nach dem eine ausländische Aus- und Weiterbildung dem Erwerb der Sachkunde gleichgestellt werden kann, wenn die im § 19a genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Im Internet steht wie bisher der Text der jeweils aktuell gültigen Fassung der Gefahrstoffverordnung zur Verfügung. Ebenso die ergänzenden TRGS und BekGS.