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Begriffsglossar: Notduschen
Notduschen werden als Sofortmaßnahme im Unglücksfall dort benötigt, wo Körper aggressiven oder giftigen Stoffen ausgesetzt sind. Sie sind in Laboratorien, Galvanikbetrieben, beim Umgang mit ätzenden Stoffen, z. B. Säuren und Laugen, vorgeschrieben oder notwendig. Notduschen können auch zum Ablöschen von brennender Kleidung oder zum Abspülen der Kleidung verwendet werden. | ||||||
| Das Rettungszeichen für Notduschen weist auf diese Erste-Hilfe-Einrichtungen hin.
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Notduschen können an der Decke oder an der Wand montiert werden, aber auch freistehen. Das Betätigungsventil muss sich leicht und schnell öffnen lassen. Wegen einer möglichen Panik des Verletzten darf sich die Dusche nach der Betätigung nicht selbständig abschalten. | ||||||
| Auch wenn unter dem Begriff Notduschen im Allgemeinen Ganzkörperduschen verstanden werden, so dürfen Augenspüleinrichtungen nicht vergessen werden, die für viele Betriebe und Betriebsformen als zusätzliche Noteinrichtungen vorgeschrieben sind und für die ebenfalls festgelegte Mindeststandards, z. B. hinsichtlich Wegezeit und Wasserqualität, erfüllt werden müssen, siehe auch unter Augenspüleinrichtung. | |||||
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