Aktuelles
Begriffsglossar: Schutzmaßnahmenkonzept
Das Schutzmaßnahmenkonzept ist nach wie vor ein additives Konzept, das heißt, die einzelnen Schutzmaßnahmenpakete bauen inhaltlich aufeinander auf. Grundsätzlich dürfen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erst begonnen werden, wenn
● die Eigenschaften der Gefahrstoffe bekannt sind und entsprechende Kennzeichnungen angebracht sind (Informationspflicht),
● Ersatzlösungen hinsichtlich weniger gefährlichen Stoffen und geeigneterer Arbeitsverfahren abgeschlossen worden sind (Substitutionsgebot),
● in einer Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt worden sind,
● die Beschäftigten nach der auf der Gefährdungsbeurteilung basierenden Betriebsanweisungen unterwiesen worden sind
(Unterweisungspflicht) und
● die festgelegten, notwendigen Schutzmaßnahmen umgesetzt worden sind, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu
gewährleisten.