Aktuelles
Wegweiser TRGS 721
TRGS 721 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung
(Ausgabe Aug./Sept. 2006, zuletzt geändert im Dezember 2020)
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Ziel
Konkretisierung der allgemeinen Überlegungen der TRGS 720 zur Beurteilung von Explosionsgefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären.
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Zielgruppe
Die TRGS wendet sich in erster Linie an
● Arbeitgeber/Unternehmer, auch Unternehmer ohne eigene Beschäftigte,
● Fachkundige Personen, die vom Arbeitgeber/Unternehmer mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach der
Gefahrstoffverordnung beauftragt sind,
● Informell: Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Mitglieder der betrieblichen Mitbestimmungsorgane.
● Vermeiden oder Einschränken von Stoffen, die explosionsfähige Atmosphäre zu bilden vermögen,
● Vermeidung von Zündquellen,
● Konstruktive Maßnahmen.
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Inhalt
Die TRGS 721, die wortgleich mit der TRGS 2152, Teil 1 beschreibt die notwendigen Anforderungen als Grundlagen und Beurteilungsmaßstäbe:
● Wenn die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht ausgeschlossen werden kann, ist zu beurteilen,
- ob und wie lange gefährliche Atmosphären auftreten,
- wie Zündquellen sicher ausgeschlossen werden können und
- welche Auswirkungen bei Explosionen zu erwarten sind,
● Bei den Grundlagen werden auch die notwendigen vier Voraussetzungen beschrieben, die alle für eine Explosionsgefährdung erfüllt
sein müssen,
● Als Beurteilungsmaßstäbe werden drei Punkte genannt, die zu bearbeiten sind:
- Beurteilung des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre,
- Ermittlung der Menge explosionsfähiger Atmosphäre,
- Beurteilung der Gefährlichkeit explosionsfähiger Atmosphäre und der Explosionsauswirkungen.
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Vorgehen
Um die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären zu verhindern oder einzuschränken, sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:
● Vermeiden oder Einschränken von Stoffen, die explosionsfähige Atmosphäre zu bilden vermögen,
● Vermeidung von Zündquellen,
● Konstruktive Maßnahme.
Die Beurteilung der Explosionsgefährdung sowie die Auswahl und Bewertung der erforderlichen Schutzmaßnahmen müssen in einem Explosionsschutzdokument festgehalten werden.
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Weitere Informationen, u. a.
● TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines"
● TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre”
● TRGS 725 "Gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen"