Aktuelles

"Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" (LASI LV 55)

Durch den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) wurde die Handlungsanleitung zu "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" als Anwendungsanleitung zur Technischen Regel für Gefahrstoffe 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (TRGS 910) im Juni 2018 veröffentlicht. Über den Link http://lasi-info.com/publikationen können die aktuellen Handlungsanleitungen der LASI kostenfrei heruntergeladen werden.

Die Handlungsanleitung versteht sich in erster Linie als Unterstützung für die betriebsbezogene Aufsichtstätigkeit der Gewerbeaufsichtsbehörden bei der Kontrolle der Umsetzung der TRGS 910 in den Unternehmen, aber sie gibt den Unternehmen auch einen leicht verständlichen Handlungsrahmen für die Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen vor.

Was ist das Neue an der überarbeiteten Fassung? Gegenüber der Fassung von 2012 wurde mehr Wert auf eine einfache Umsetzbarkeit der Vorgaben der TRGS 910 gelegt. So wurde das Handlungsablaufmodell neu strukturiert und mit Beispielen versehen. Auch die drei Handlungsanleitungen "Grün", "Gelb" und "Rot" für die jeweiligen Fallstufen wurden vereinfacht und präzisiert. Sie können damit von Unternehmen direkt als Anleitung zur Umsetzung genutzt werden.

Eine besondere Hilfe ist die neue Anlage 1 mit der Liste relevanter krebserzeugender Gefahrstoffe (Kategorie 1A und 1B nach CLP-VO) mit Stand 05-2018. In dieser Liste sind nicht nur die in der TRGS 910 direkt benannten Stoffe erfasst, sondern es wurden auch Bezüge zu den TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder und gesundheitsgefährdender Stoffe und zur TRGS 906 Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten und Verfahren nach § 3 Abs. 2 GefStoffV hergestellt. Zusätzlich wurden auch solche Stoffe berücksichtigt, die gemäß der Tabelle 3 Anhang VI VO(EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) als Karzinogen (Kat. 1A/1B) bzw. keimzellmutagen (Kat. 1A/1B) eingestuft und in einer Menge > 1000 t/Jahr registriert sind. Die Liste ist nicht abschließend und kann jederzeit ergänzt werden.

In der Liste sind die Stoffe mit Namen und CAS-Nummer, die zurzeit gültigen Beurteilungsmaßstäbe für AK und TK mit Quellenangabe sowie Hinweise zur Verwendung sowie Informationen zu Expositionen am Arbeitsplatz, soweit diese verfügbar sind, aufgeführt. Zusätzlich sind hier noch Verweise auf "Spezial"-TRGS, die detaillierte Hinweise zu erforderlichen Schutzmaßnahmen geben, enthalten.

Diese Hinweise sind sehr umfangreich gehalten und eine gute Hilfestellung für die Gefährdungsbeurteilung, insbesondere für die Einstufung der ausgeführten Tätigkeiten am Arbeitsplatz in eine der drei genannten Handlungsanleitungen.

Ein ausführliches Literaturverzeichnis rundet die Anlage ab.