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Begriffsglossar: Explosionsgefährdete Räume
Es handelt sich um Arbeitsräume, in denen mit hochentzündlichen Gasen und/oder Flüssigkeiten oder leicht entzündlichen Flüssigkeiten in Mengen und unter Bedingungen umgegangen wird, die zu Explosionen führen können.
| Explosionsgefährdete Räume sind mit dem links abgebildeten Warnzeichen vor explosionsgefährlichen Stoffen zu kennzeichnen.
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In diesen Räumen dürfen nur elektrische Einrichtungen, Apparaturen, Motoren und Betriebsmittel in explosionsgeschützter Ausführung betrieben werden. Offene Flammen und Rauchen sind verboten. | ||||||
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