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Urteil des Gerichts der Europäischen Union zur unrechten Einstufung von TiO2 als krebserzeugend

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat heute das Urteil zu dem Verfahren bezüglich der Einstufung von TiO2 als krebserzeugend veröffentlicht.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat heute das Urteil zu dem Verfahren bezüglich der Einstufung von TiO2 als krebserzeugend veröffentlicht. Nach dem Urteil wurde TiO2 zu Unrecht als krebserregend eingestuft (erfolgte mit 14. ATP DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/217 vom 4. Oktober 2019). Das Gericht erklärte die entsprechende Verordnung der EU-Kommission für nichtig. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.

Die Zusammenfassung des Urteils ist hier in deutscher Sprache zugänglich (Urteil)

Das Urteil betrifft die Einstufung als krebserzeugend, andere Themenbereiche (z.B: das Verbot in Nahrungsmitteln seit August 2022) sind davon nicht betroffen.

Hinweis: Zu diesem Artikel gibt es einen neuen Artikel vom 20.02.2023