Aktuelles
Europäische Vorschriften
Zu den Europäischen Regelungen zählen Verordnungen und Richtlinien, die eine andere Bedeutung haben als Vorschriften, die im deutschen Regelwerk unter gleicher Bezeichnung zu finden sind.
Europäische Verordnungen wie die REACH- oder die CLP-Verordnung, sind mit nationalen Regelungen, beispielsweise dem Chemikaliengesetz oder der Gefahrstoffverordnung, in ihrer rechtlichen Stellung nicht vergleichbar. Europäische Verordnungen entsprechen im juristischen Rang nationalen Gesetzen, wobei die nationalen Gesetze – und damit natürlich auch die nationalen Verordnungen – den europäischen Verordnungen nachgeschaltet sind. In europäischen Verordnungen werden stets Mindestanforderungen formuliert.
Europäische Verordnungen werden vom Europaparlament beschlossen und gelten nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, ggf. nach Ablauf einer festgelegten Übergangsfrist. Sie dürfen national weder geändert noch angepasst werden. Sie müssen national so umgesetzt werden, wie sie beschlossen und verkündet worden sind, so dass das Weglassen oder Außerkraftsetzen einzelner Regelungsinhalte nicht zulässig ist. Nationale Regelungen müssen stets an die europäischen Vorgaben dahingehend angepasst werden, dass sie diesen nicht widersprechen.
Europäische Richtlinien unterschieden sich von den europäischen Verordnungen gravierend dahingehend, dass sie in nationalen Regelungen zwar beachtet, aber an nationale Begebenheiten angepasst werden dürfen.
Im Gegensatz zu EU-Verordnungen sind EU-Richtlinien nicht unmittelbar wirksam und verbindlich. Adressat sind jeweils die Staaten, die EU-Richtlinien befolgen und durch nationale Rechtsakte umsetzen müssen, um sie wirksam werden zu lassen. Die einzelnen Mitgliedstaaten haben bei der Umsetzung der Richtlinie einen gewissen Spielraum. Wenn die Richtlinie allerdings die Einführung konkreter Berechtigungen oder Verpflichtungen verlangt, müssen diese innerhalb der in der regelmäßig gesetzten Frist umgesetzt werden. Nach deutschem Recht ist deswegen zur Umsetzung in der Regel ein förmliches Gesetz oder eine Verordnung erforderlich. Mit der Umsetzung wird der Richtlinieninhalt Teil der nationalen Rechtsordnung und gilt damit für alle, die davon betroffen sind.