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Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt bzw. angepasst und vom BMAS bekannt gegeben.

Die TRGS konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei genauer Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind (Vermutungswirkung).

TRGS sind aber keine bindenden Vorschriften, von denen nicht abgewichen werden könnte. Wird eine andere Lösung oder ein anderes Vorgehen gewählt als es in einer TRGS beschrieben ist, muss sichergestellt sein, dass für die Beschäftigten zumindest die gleiche Sicherheit und der gleiche Gesundheitsschutz resultiert wie bei Anwendung der TRGS.

Technische Regeln sind eine ausgezeichnete Informationsquelle für technische Schutzmaßnahmen und deren Wirksamkeitskontrolle. Von der Homepage der BAuA sind alle aktuellen TRGS herunterladbar.