Aktuelles

Urteil des Gerichts der Europäischen Union zur Einstufung von TiO2 als krebserzeugend

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat heute das Urteil zu dem Verfahren bezüglich der Einstufung von TiO2 als krebserzeugend veröffentlicht. Gegen diese Urteil hat Frankreich Widerspruch eingelegt.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 24.11.2023 das Urteil zu dem Verfahren bezüglich der Einstufung von TiO2 als krebserzeugend veröffentlich (Urteil).

Nach dem Urteil wurde TiO2 zu Unrecht als krebserregend eingestuft (erfolgte mit 14. ATP DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/217 vom 4. Oktober 2019). Das Gericht erklärte die entsprechende Verordnung der EU-Kommission für nichtig. Gegen diese Urteil hat Frankreich Widerspruch eingelegt. Auf Grund des Widerspruchs bleibt die harmonisierte Einstufung von Titandioxid bestehen,

Das Urteil betrifft die Einstufung als krebserzeugend, wenn Titandioxid in Pulverform  mit mindestens 1% Partikel mit aerodynamischem Durchmesser von höchstens 10 µm vorliegt. Andere Themenbereiche (z. B. das Verbot in Nahrungsmitteln seit August 2022) sind davon nicht betroffen.


Dieser Artikel aktualisiert den Artikel vom 24.11.2022